Betreuung
Wir betreuen Klienten, die an Demenz erkrankt sind. Die Betreuung kann stundenweise oder dauerhaft sein.
Zum Beispiel:
Alltagsbegleitung, aktivierende Übungen, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des zu Betreuenden. Nach dem ersten Pflegestärkungsgesetz können seit dem 01. Januar 2015 auch Pflegebedürftige Betreuungsleistungen beanspruchen, die rein körperlich eingeschränkt sind.